DOPPELHERZ Curcuma 750 Kapseln 30 St Kapseln

Anbieter:Queisser Pharma GmbH & Co. KG
DOPPELHERZ Curcuma 750 Kapseln
PZN:
15657421
Einheit:
30 St Kapseln
Ähnliche Produkte
Ähnliche Produkte

Anbieter:
Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Packungsgröße:
60 St
Kapseln
Verfügbarkeit:
 Gewöhnlich versandfertig in 24h, Lieferzeit 1-2 Werktage
Nur:¹
7,96 €¹
UVP:³
9,95 €³
inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versandkosten
Sie sparen:
1,99 € (20%)
Verfügbarkeit:
 Gewöhnlich versandfertig in 24h, Lieferzeit 1-2 Werktage
Nur:¹
4,20 €¹
UVP:³
5,25 €³
inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versandkosten
Sie sparen:
1,05 € (20%)
-20%Gespart
Produktbeschreibung
Nahrungsergänzungsmittel
Kapseln mit curcuminhaltigem Curcumawurzelpulver, Piperin und Vitamin D

Zutaten:
Curcuminhaltiges Curcumawurzelpulver, Überzugsmittel Hydroxypropylmethylcellulose, Trenmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren, Piperin, Cholecalciferol

Hinweise:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende nicht geeignet.
Wenn Sie gleichzeitig Medikamente einnehmen, sollten Sie den Verzehr mit Ihrem Arzt besprechen.

Zusammensetzung  pro Tagesportion (= 1 Kapseln) % NRV*
Curcumawurzelpulver  750mg  **
davon Curcumin  35 mg
Piperin
(aus schwarzem Pfeffer)  2 mg  **
Vitamin D  25 μg  500 %
* Nährstoffbezugswerte gemäß EU-Verordnung 1169/2011
** keine Nährstoffbezugswerte vorhanden

Aufbewahrung:
Trocken und nicht über 25 °C lagern.

Verzehrsempfehlung:
Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit unzerkaut einnehmen.
Alternativ können Sie die Kapselhülle öffnen und den Inhalt auf ein Lebensmittel streuen.

Nettofüllmenge:
30 Kapseln = 26,7 g
Wirkstoff
Sonstiges
Benötigen Sie vor dem Kauf dieses Artikels nähere Informationen über die Zusammensetzung des Produktes? Unter der Rufnummer 06430 912541 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Pflichtangaben nach LMIV.